Darf man zu Sylvester Feuerwerk mit nach Dänemark einführen?
Und die Antwort ist ganz leicht. Nein, dass darf man nicht.
Für den Verkauf von Feuerwerkskörpern gelten in Dänemark strenge Regeln
- Verkauft werden darf nur CE-gekennzeichnetes Feuerwerk
- Verkaufszeitraum ist vom 15. bis zum 31. Dezember
- Gezündet werden darf vom 27. Dezember bis zum 1. Januar
- Maximal 5 kg darf kinderunzugänglich zu Hause aufbewahrt werden (gemessen wird in der Einheit NEM: „Netto eksplosiv stofmængde“)
- Zu leicht brennbaren Dächern muss ein Mindestabstand von 100m (200m bei Wind) eigehalten werden
- Lokal können zudem Verbote ausgesprochen werden.
- Jugendliche unter 18 Jahren dürfen kein Feuerwerk erwerben. Für Tischfeuerwerk, welches das ganze Jahr verkauft werden darf, gilt ein Mindestalter von 15 Jahren.
Obwohl in Deutschland erworbene Feuerwerkskörper durchaus ein CE-Zeichen haben, ist die Einfuhr verboten, da die Richtlinien unterschiedlich sind und z.B. eine dänische Gebrauchsanweisung fehlt. [Quelle]
Jetzt zu Sylvester wird die dänische Grenzpolizei besonders auf mitgebrachte „ulovlige“ Feuerwerkskörper achten. Wird man bei der illegalen Einfuhr erwischt, kann es Teuer werden. Minimum 500 DKK pro Raketenpackung können da fällig werden. [Quelle]
Seit der Explosion der Feuerwerkskörperfabrik (N. P. Johnsens Fyrværkerifabrik) in Seest (bei Kolding) im Jahr 2004, wurden die Vorschriften zum Verkauf und Lagerung von Feuerwerk verschärft. Damals kam eine Person ums Leben und 176 Wohnhäuser wurden beschädigt von denen 75 am Ende ganz abgerissen werden musten.
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